Incoterms

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Der Gefahren- und Kostenübergang nach INCOTERMS 1990

INCOTERMS = International Commercial Terms / französisch: Termes commerciaux Internationaux sind einheitliche internationale Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel. Sie wurden von der internationalen Handelskammer ( Paris) entwickelt und 1936 angenommen. In der Folgezeit sind sie mehrfach denVerhältnissen angepaßt worden, die jetzt gültige Fassung ist von 1990.

Die INCOTERMS sind nicht mit Gesetzeskraft ausgestattet, Ihre Geltung ist vom Willen der Parteien abhängig. Sie werden nur rechtskräftig, wenn Sie zwischen Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag vereinbart werden. Sonderbestimmungen in einzelnen Verträgen zwischen den Parteien gehen den INCOTERMS vor.

Gefahrenübergang und Preisgefahr

Die INCOTERMS behandeln den Gefahrenübergang im Sinne der Preisgefahr, d.h., daß der Käufer, wenn die Gefahr auf ihn übergegangen ist, zur vertragsgemäßen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet bleibt, selbst wenn die Ware nach diesem Zeitpunkt untergegangen ist oder eine Wertminderung erfahren hat.

Was die INCOTERMS regeln

Sie regeln nur die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers; Beförderungs- und Speditionsverträge bleiben von den INCOTERMS unberührt. Insbesondere werden geregelt:

bulletdie Verteilung der Kosten auf Verkäufer und Käufer und der Gefahrenübergang,
bulletdie Beschaffung der Dokumente,
bulletder Übergang der Sorgepflicht ( Dispositionspflicht )

Was die Incoterms nicht regeln

Sie regeln nicht:

bulletdie Zahlungsbedingungen - den Gerichtsstand
bulletden Eigentumsübergang - die Mängelrüge

Einpunkt- und Zweipunktklauseln

Geht das Transportrisiko zum gleichen Zeitpunkt auf den Käufer über wie die Kostenlast, ist eine Einpunktklausel vereinbart, anderenfalls eine Zweipunktklausel.

Was sind Trade Terms ?

Sie sind nicht mit den INCOTERMS zu verwechseln, Trade Terms sind Definitionen von nationalen Handelsbräuchen in den verschiedenen Ländern, die nicht in die INCOTERMS aufgenommen worden sind. Die Internationale Handelskammer hat eine Übersicht über die in 28 Ländern im Außenhandel gebräuchlichen Trade Terms zuletzt 1953 herausgebracht.- Die Trade Terms haben heute so gut wie keine Bedeutung mehr.

Nachstehend eine Gegenüberstellung der Gefahren- und Kostenübergang der 13 Lieferklauseln:

Klausel Kostenübergang Gefahrenübergang
1.EXW Ex Works

Ab Werk

Ab Werk Ab Werk
2.FAS

( Free alongside ship )

Längsseite Seeschiff im Verschiffungs –hafen Längsseite Seeschiff im Verschiffungshafen
3.FOB*

( Free On Board )

Tatsächliches Überschreiten der Reling Seechiff imVerschiffungshafen Tatsächliches Überschreiten der Reling Seeschiff im Verschiffungshafen
4.C&F*

Cost and Freight (CFR)

Bestimmungshafen ( FOB verschifft, plus Versicherungsspesen , plus

evtl. Konsulatsgebühren, plus Seefracht )

Reling Seeschiff im Verschiffungshafen
5.CIF

Cost, Insurrance , Freight

Bestimmungshafen ( FOB verschifft , plus Verschiffungsspesen + evtl. Konsulats-gebühren + Seefracht und Versicherung ) Reling Seeschiff im Verschiffungshafen
6.CPT

Carriage Paid To

Frachtfrei (benannter Bestimmungsort ) gilt für Beförderung auf Schiene und Straße )

Ablieferungsplatz am Bestimmungsort Übernahme erster Frachtführer
7. DES

Delivered Ex Ship

Ab Schiff (benannter Bestimmungshafen

Ab Bord Seeschiff im Bestimmungshafen Ab Bord Seeschiff im Bestimmungshafen
8.DEQ (Delivered Ex Quay Duty paid

Ab Kai (verzollt) benannter Bestimmungshafen

Ab Zurverfügungstellung am Kai Bestimmungshafen Ab Zurverfügungstellung am Kai Bestimmungshafen
9.DAF (delivered at the Frontier) geliefert Grenze benannter Lieferort an der Grenze Benannter Lieferort an der Grenze Benannter Lieferort an der Grenze
10.DDP (Delivered Duty Paid) geliefert benannter Bestimmungsort im Einfuhrland verzollt Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland verzollt (wenn es ortsüblich oder erforderlich ist, die Ware auch zu löschen bzw. aus- oder abzuladen) Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland verzollt
11.DDU (Delivered Duty unpaid

Geliefert unverzollt

Benannter Bestimmungsort im Einfuhrland unverzollt
12.FCA Free Carrier

Frei Frachtführer benannter Ort:

gilt für jede Transportart auch Containerverkehr

+ Luftfracht ; entfallen sind:

FOR / FOT und FOA

Übergabe der Ware an den benannten Frachtführer (einschl. Ausfuhrabfertigung)
13.CIP Carriage and Insurrance paid to...

Frachtfrei versichert

Ableiferungsplatz am Bestimmungsort

( einschl. Versicherung )

Übergabe an den Ersten Frachtführer

*) Bei FOB-, C&F –und CIF Geschäften soll nach INCOTERMS die Gefahr auf den Käufer übergehen, wenn die Ware im Verschiffungshafen die Reling des Seeschiffes überschreitet. Diese Regel wird der Praxis dann nicht gerecht, wenn Schäden zwischen Überschreiten der Reling und dem Moment eintreten , wo das Gut tatsächlich in den Gewahrsam des Schiffes übergeht. Wenn die Ware z.B. am Landkran über der Luke des Seeschiffes hängend aus der Schlinge fällt, wird sich die Reederei wahrscheinlich weigern , ein reines B / L zu zeichnen. Ohne dieses kann der Verkäufer seine Lieferpflicht nicht dokumentieren. Es wird daher empfohlen, Versicherungen zur Bedingungen FOB gestaut zu decken.